Im allgemeinen erhält man bei der Gemeindeverwaltung oder dem Bürgermeister Auskunft über das zuständige Standesamt. Schwieriger ist es oft, eine frühere Zuständigkeit festzustellen. Hier helfen amtliche Ortsverzeichnisse bzw. Gemeindelexika früherer Jahre weiter.
Da die jüngeren Personenstandsbücher unter Datenschutz stehen, darf man normalerweise nicht selbst hineinschauen. Man kann dann das Standesamt schriftlich um Urkunden bitten, die seit kurzer Zeit DM 12,- pro Stück kosten. Es erhalten auch nur berechtigte Personen Informationen aus den unter Datenschutz stehenden Personenstandsbüchern. Unter diesen Personenkreis fallen die Betroffenen und geradlinige Verwandte bzw. Nachfahren.
Manche Standesämter sind jedoch bei alten Standesamtsbüchern auch bereit, Einsicht in gesamte Jahrgänge zu geben; einen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.